Familien- und Erbrecht ist in Ägypten unter dem Islamischen Recht eingeordnet. Abweichend davon sind Fälle, wobei es um ägyptische Christen gleicher Religionsgemeinschaft handelt.
Es ist darauf hinzuweisen, dass das Islamische Recht sehr umfangreich ist. Diesbezüglich empfehlen Wir Ihnen den Rechtsrat zur Vermeidung zukünftiger Konflikten vor Eheschließung einzuholen.
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Mohamed Saad L.L.M.Eur.
Ägyptischer Anwalt "Muhami"
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